Was Selbsthilfegruppen oftmals Sorgen bereitet, ist die Nachfolgesicherung in Bezug auf die Gruppenleitung. Nicht immer kann durch aktuelle Leiter*innen eine sachgemäße Einarbeitung von Nachfolger*innen gewährleistet werden. Doch wie gelingt es bestenfalls, wichtige Erfahrungen effizient weiterzugeben?
Übergabe als Kreislauf
Für eine Nachfolge braucht es immer zwei Personen: Jemanden, die*der loslässt und jemanden, die*der annimmt. Was es bei der Abgabe der Gruppenleitung idealerweise zu beachten gilt, zeigen die vier Phasen des „Übergabe-Kreislaufs“:
Quelle: Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. (Hrsg.): Abenteuer Nachfolge - Wegweiser der Frauenselbsthilfe nach Krebs für Übergabe und Loslassen, Bonn 2012, S. 18.
Häufig scheitert die Übergabe am Loslassen. So fällt auch die Weitergabe eines bedeutenden Amtes, wie das der Gruppenleitung, oft nicht leicht – Besonders dann, wenn in der Arbeit des*der Vorgängers*in viel Herzblut steckt.
Aus verschiedenen Gründen kann eine Übergabe mit Hürden verbunden sein: Beispielsweise dann, wenn es die Gruppenleitung versäumt hat, rechtzeitig geeignete Gruppenmitglieder zu finden und diese auf die zukünftige Amtsübernahme vorzubereiten. Gruppeninterne Konflikte, eine sich verstärkende Krankheit oder gar der Tod können Ursachen dafür sein, dass bisherige Leiter*innen ihre Gruppen dauerhaft verlassen. Wenn dieser Abschied plötzlich geschieht und die Nachfolgesicherung bis dahin noch nicht in die Wege geleitet wurde, erschwert das die sachgemäße Einarbeitung des*der Nachfolgers*in.
Wie gelingt die erfolgreiche Übergabe?
Das vorrangige Ziel von Übergaben ist das Fortbestehen der jeweiligen Selbsthilfegruppe. Umso wichtiger ist es, die Abgabe der Gruppenleitung frühzeitig, verantwortungsvoll und zielgerichtet anzugehen.
Eine erfolgreiche Nachfolgesicherung ist ein Prozess, der seine Zeit dauert und von der momentanen Gruppenleitung viele Kompetenzen abverlangt. Daher ist es ratsam, zeitnah mit der Suche nach engagierten Gruppenmitgliedern zu beginnen (siehe „Übergabe-Kreislauf“ Phase I und II). Ebenso empfiehlt es sich, mögliche Nachfolger*innen schon vor der Übergabe an der Verantwortung teilhaben zu lassen und schrittweise einzuarbeiten (Phase III). Im engen Austausch können aktuelle Gruppenleiter*innen und angehende Nachfolger*innen organisatorische „Leitplanken“ und rechtliche „Stolperfallen“ der Selbsthilfegruppenarbeit miteinander besprechen. Mit der schlussendlichen Übergabe (Phase IV) schließt sich der Kreislauf und der Prozess beginnt von vorn.
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Der Autor: Elias Albrecht, Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit in der Selbsthilfeakademie Sachsen.