Das Jahr neigt sich langsam seinem Ende zu. Das heißt für Selbsthilfegruppen: Anträge bei den gesetzlichen Krankenkassen stellen, um Fördermittel zu erhalten. Dabei können sowohl Pauschalförderungen als auch Projektförderungen beantragt werden.
Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen
Über die Pauschalförderung können regelmäßig wiederkehrende Kosten gefördert werden. Beispiele hierfür sind:
- Raummiete und Bürobedarf
- Internet und Telefon
- Öffentlichkeitsarbeit (Druckkosten für Flyer, Standgebühren für Messen usw.)
- Kongressbesuche
- Honorar für eingeladene Referent*innen
- regelmäßige Aktivitäten mit anderen Selbsthilfegruppen
Die Pauschalförderung hat einen festen Stichtag, bis zu dem die Anträge gestellt werden können. Die Unterlagen müssen stets bis zum 31. Januar des betreffenden Förderjahres abgegeben werden. Wer eine Förderung für das Jahr 2025 anstrebt, muss den Antrag zur Pauschalförderung folglich bis zum 31. Januar 2025 eingereicht haben.
Mit der Projektförderung können dagegen Kosten für ein zeitlich begrenztes Projekt beantragt werden. Inhaltlich sollte dieses über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen. Beispiele hierfür sind:
- Jubiläumsfeiern
- Sommerfeste
- Filmprojekte
- Ausstellungen
- Ausfahrten, die nicht jährlich wiederholt werden
Die Anträge zur Projektförderung können das ganze Jahr über gestellt werden. Die AOK PLUS hat dabei die folgenden Förderschwerpunkte:
- Junge Selbsthilfe
- Selbsthilfe unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
- Kompetenzerweiterung in der Selbsthilfe
- Neue Zugangswege in der Selbsthilfe
- Digitale Selbsthilfe
- Familienorientierte Selbsthilfe
- Auswirkungen des Klimawandels sowie Nachhaltigkeitsförderung durch die Selbsthilfe
„Bei Projekten lohnt es sich, schon vor der Antragstellung mit der AOK PLUS Kontakt aufzunehmen, um über die Inhalte zu sprechen. Dabei sollten das Konzept, die benötigten Mittel sowie der Zeitrahmen bereits bekannt sein“, sagt Evelin Wiesner, Fachberaterin für Selbsthilfeförderung bei der AOK PLUS. Werden externe Partner*innen (z.B. Agenturen, Druckereien, Hotels, Weiterbildungsträger) in das Projekt miteinbezogen, sollte vorab ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Nach Abschluss des Projekts muss der AOK PLUS dann eine Abrechnung inklusive Projektbericht und Rechnungskopien vorgelegt werden.
Unterstützung bei der Antragstellung
Doch jetzt steht erst einmal die Pauschalförderung an erster Stelle. Denn für diese müssen wie beschrieben bis zum 31. Januar 2025 sowohl der Förderantrag gestellt als auch der Mittelverwendungsnachweis des Vorjahres 2024 eingereicht werden. Dies ist (außer bei einem Erstantrag) Voraussetzung für die neue Förderung.
Selbsthilfegruppen, die Ihre Anträge bei der AOK PLUS einreichen müssen, schicken den Förderantrag sowie den Mittelverwendungsnachweis bitte gemeinsam an
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse
für Sachsen und Thüringen.
01058 Dresden
Evelin Wiesner
1067-GF.
Sie wollen sich auf die Antragstellung vorbereiten und erfahren, was alles förderfähig ist? Dann seien Sie bei unserer Online-Infoveranstaltung „Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen“ am 10. Dezember 2024 von 14 bis 15:30 Uhr oder am 12. Dezember 2024 von 15:30 bis 17 Uhr dabei. Dort erfahren Sie, wie der Förderprozess abläuft, welche Neuerungen es bei den Antragsformularen gibt und wie Sie Fördermittel in das Folgejahr übertragen können. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen.
Die Autorin: Mandy Fleer, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit in der Selbsthilfeakademie Sachsen.