Von der Selbsthilfegruppe zum Verein

Menschen sitzen in einem Stuhlkreis. Bild mit KI erstellt

Selbsthilfegruppen sind ganz unterschiedlich organisiert: manche bestehen als einzelne Gruppe, andere sind an eine Selbsthilfevereinigung angebunden und wieder andere treten als eingetragener Selbsthilfeverein auf. Wenn eine Selbsthilfegruppe immer größer wird, stellt sich irgendwann die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, einen Verein zu gründen. Doch was bedeutet das eigentlich genau?

Selbsthilfegruppe versus Verein

Selbsthilfegruppen sind eine wichtige Ergänzung zum professionellen Gesundheitssystem. Im Fokus steht der Austausch zu einem bestimmten Thema, das alle Teilnehmenden als Betroffene oder Angehörige bewegt. Es kommen Menschen zusammen, die außerhalb ihrer alltäglichen Beziehungen zu Familie und Freund*innen einen Raum suchen, in dem sie mit all ihren Sorgen, Hoffnungen und Ängsten einfach sie selbst sein dürfen.

Wird aus einer Selbsthilfegruppe ein Verein, bleibt die Selbsthilfegruppe meist wie bisher bestehen. Es kommen allerdings festere Mitglieder- und Leitungsstrukturen hinzu, die übergeordnete Aufgaben mit sich bringen. So müssen zum Beispiel Mitglieder organisiert und Mitgliedsversammlungen abgehalten werden. Zudem haben viele Selbsthilfevereine das Ziel, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und sich in der Politik und Gesellschaft für die Interessen von Betroffenen und Angehörigen stark zu machen.

Feste Strukturen schaffen

In einer Selbsthilfegruppe sind alle Beteiligten gleichermaßen für die Gestaltung des Gruppenlebens und für ihr Tun verantwortlich. „Wenn eine Selbsthilfegruppe den Wunsch hat, Zuständigkeiten und Vertretungsbefugnisse verbindlicher zu regeln, könnte es eine gute Entscheidung sein, einen Verein zu gründen“, sagt Brigitte Schramm. Sie hat lange Jahre in der Management- und Organisationsberatung gearbeitet und sich auf vereinsrechtliche Themen sowie die Beratung von Vorständen spezialisiert. „Auch der angestrebte Beitritt zu einer Dachorganisation oder einem Fachverband kann ein Grund für die Gründung eines Vereins sein.“ Doch da ein Verein eine Rechtsstruktur ist, gibt es dann rechtlich einiges mehr zu beachten.

Schritte zur Vereinsgründung

Was genau bedeutet es, sich vom losen Zusammenschluss in einer Selbsthilfegruppe zu einem Verein zu entwickeln? Welche Schritte sind bis zur Eintragung ins Vereinsregister und zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit nötig? Antworten auf diese Fragen gibt es in dem Online-Seminar „Von der Selbsthilfegruppe zum eingetragenen Verein“ am 19. März 2025 von 15:00 bis 17:30 Uhr. Dort erfahren Sie die Vor- und Nachteile dieses Rechtsformwechsels und bekommen einen Leitfaden für die nötigen Schritte auf diesem Weg.

Die Autorin: Mandy Fleer, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit in der Selbsthilfeakademie Sachsen.