Arbeitnehmer*in mit Behinderung oder (chronischer) Erkrankung

Ein Mann im Rollstuhl sitzt im Büro am Computer. Daneben steht ein Kollege. (KI-generiertes Bild)

Der Berufsalltag mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung kann immer wieder herausfordernd sein. Welche Unterstützungmöglichkeiten gibt es und wie kann der Integrationsfachdienst dabei helfen? Das haben wir Dörte Schieferdecker vom Integrationsfachdienst Leipzig gefragt, die am 29. April 2025 in Vorbereitung auf die 3. Mitteldeutschen Selbsthilfekonferenz am 17. Mai 2025 in Leipzig zusammen mit Katrin Diener einen Online-Impuls zu dem Thema "Arbeitnehmer*in mit Behinderung oder (chronischer) Erkrankung - Meine Rechte, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten" geben wird.

Welche Herausforderungen gibt es für Arbeitnehmer*innen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung?

Eine grundlegende Herausforderung ist die Auseinandersetzung mit sich selbst, den ggf. vorliegenden Beeinträchtigungen sowie den damit verbundenen beruflichen Herausforderungen. In diesem Kontext steht auch die Frage, welche Kommunikationsstrategien im Kontakt mit dem Arbeitgeber wie auch den Kolleg*innen verfolgt werden sollen. Damit müssen sich die Betroffenen immer wieder auseinandersetzen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer*innen?

Arbeitgeber*innen sowie Arbeitnehmer*innen können Begleitende Hilfen im Arbeitsleben gem. § Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) in Anspruch nehmen. Diese sind zum Beispiel Technische Arbeitshilfen, Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen . Zudem besteht die Möglichkeit, bei den Rehabilitationsträgern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen.

Was ist der Integrationsfachdienst und was sind seine Aufgaben?

Der Integrationsfachdienst wird im Auftrag des Integrationsamtes auf Grundlage des Sozialgesetzbuches Neun tätig. Sein Angebot umfasst Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit Behinderung, Krankheit und Rehabilitation, zu Fördermöglichkeiten sowie bei Konflikten und Leistungsproblemen. Alles mit dem Ziel der Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen. Der Integrationsfachdienst unterstützt außerdem bei der Ermittlung beruflicher Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten sowie bei der Klärung von Fragen zum Schwerbehindertenrecht. Zudem begleitet der Integrationsfachdienst bei Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach längerer Erkrankung und zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber bei behinderungsbedingten Problemen.

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